Betreff
Kündigung/Wegfall der Mobilitätshilfe (Taxischeine) für Menschen mit Behinderung
Vorlage
24/138
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Seit 2011 gewährt die Stadt Aurich Fahrtkostenzuschüsse für Menschen mit Behinderung (s. DS 10/190 sowie 12/240). Hierfür wurden jährlich 55.000 € im Haushalt der Stadt Aurich zur Verfügung gestellt.

 

Diese Taxischeine dienten als Ausgleich, da eine Nutzung des Anrufbusses nicht möglich war, da dieser damals Menschen mit Rollstühlen  bzw. Menschen mit Beeinträchtigungen nicht befördern konnte. Der barrierefreie Ein- und Ausstieg war unmöglich.

 

Anspruchsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der Taxischeine:

-          Hauptwohnsitz in Aurich

-          Schwerbehinderung mit anerkanntem Merkzeichen “aG” (außergewöhnliche Behinderung) oder “H” Hilflos

-          Keine Anrechnung von Einkünften oder vorhandenen eigenen Fahrzeugen

 

Die Anspruchsvoraussetzungen sind unverändert.

 

Es besteht mittlerweile die Möglichkeit bei Bedarf auch einen Anrufbus für den Transport von z.B. Rollstuhlfahrern anzufordern. Die Fahrzeugflotte, die für die Einsatzfahrten des Anrufbusses eingesetzt wird, ist mittlerweile auf diese Einsätze eingestellt. Der Transport ist möglich und es muss nicht mehr auf ein Taxi zurückgegriffen werden.

 

Zusätzlich besteht beim Landkreis Aurich die Möglichkeit über die Eingliederungshilfe (Soziale Teilhabe gemäß SGB IX) ebenfalls Leistungen zur Mobilität (Taxischeine) zu beantragen.