Sachverhalt:
Die Beschlussvorlage 24/138 mit der Kündigung der Mobilitätshilfe für Menschen mit Behinderung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales am 12.06.2024 sowie in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.06.2024 mit der folgenden Änderung empfohlen: Der Rat der Stadt Aurich beschließt die Aussetzung der Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung zum 01.09.2024. Sollte es bis zum 31.05.2025 keinen adäquaten Ersatz für den Anrufbus geben, soll sich der Ausschuss im April 2025 wieder mit den Mobilitätshilfen beschäftigen.
In der Sitzung des Rates am 20.06.2024 wurde die fehlende Anpassung der Vorlage moniert. Auch durch eine Unterbrechung der Sitzung und anschließender Diskussion ergaben sich weitere Fragen mit Klärungsbedarf. Eine Absetzung und Vertagung wurde beschlossen.
Aufgrund widersprüchlicher Aussagen zum Transport erfolgte eine erneute Rückfrage beim Geschäftsführer der Kreisbahn Aurich, Herrn Buß und ergab folgenden Sachstand: Es gibt mittlerweile drei Spezialfahrzeuge in der Fahrzeugflotte des Anrufbusses, die in der Lage sind Rollstuhlfahrer zu transportieren.
Wenn ein entsprechendes Fahrzeug benötigt wird, dann ist dieses jedoch frühzeitiger anzumelden, als für eine „normale“ Fahrt. Eines dieser Spezialfahrzeuge müsste dann evtl. routenmäßig umgeplant werden um einen Rolli-Transport zu übernehmen.
Dort, wo die entsprechenden barrierefreien Bushaltestellen vorhanden sind, ist auch der Einstieg in den Anrufbus ohne große Umstände möglich. Aber auch an den nicht ausgebauten Haltestellen, sollte der Transport durch die vorhandenen Rampen zu realisieren sein. Wenn Hilfe erforderlich ist, würden die eingesetzten Fahrer*innen auch unterstützen.
Somit ist der Transport grundsätzlich möglich.
Zusätzlich besteht beim Landkreis Aurich die Möglichkeit über die Eingliederungshilfe (Soziale Teilhabe gemäß SGB IX) ebenfalls Leistungen zur Mobilität (Taxischeine) zu beantragen.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann besteht ein Anspruch auf max. 4 Fahrten im Monat. Die Anträge sind im Amt für Jugend und Soziales zu stellen.