Sachverhalt:
Zum bisherigen Verfahren wird auf Vorlage 24/162 verwiesen.
Im Nachgang der Beschlussfassung zur Standortentscheidung für das Grundstück an der Egelser Straße hat die Verwaltung mit den Eigentümern Kontakt aufgenommen, zum Zweck der weiteren Kaufvertragsausgestaltung. Im Laufe des Gespräches vom 16.09.24 wurde deutlich, dass sich die Eigentümer nicht an den im Vorfeld vereinbarten Kaufpreis gebunden sehen.
Im Nachgang wurden die Eigentümer nochmals schriftlich abgefragt, ob die Eigentümer den vorab vereinbarten Kaufpreis akzeptieren würden. (siehe Anlage 1) Hierauf erfolgte keine Reaktion.
Am 21.10.24 wurde im Verwaltungsausschuss erneut über den neuen Standort der Feuerwehr Aurich Mitte beraten. Hierzu wurde auch ein Vertreter der Eigentümer geladen. Da die Preisvorstellungen noch immer erheblich auseinanderlagen, wurde im Nachgang der Beratung der Gutachterausschuss des Katasteramtes mit einer Bewertung der in Rede stehenden Fläche beauftragt.
Die Eigentümer wurden erneut schriftlich abgefragt, ob der vom Gutachterausschuss ermittelte Preis akzeptiert werden würde. (siehe Anlage 2) Hierzu gab es eine Rückmeldung, welche jedoch nicht eindeutig war. (siehe Anlage 3)
Am 26.11.2024 stufte der Gutachterausschuss des Katasteramtes die zu erwerbende Fläche südlich des Krankenhauses als Bauerwartungsland mit einem Wert von 48 €/m² ein. Vor diesem Hintergrund sollte an dem Angebot von 55 €/m² festgehalten werden.
Die Eigentümer wurden mit Schreiben vom 27.11.2024 über das Ergebnis des Gutachterausschusses informiert und um eine finale Antwort zur Verkaufsbereitschaft gebeten. (siehe Anlage 4). Am 28.11.2024 erfolgte die finale Absage der Grundstückseigentümer zum Verkauf der Flächen und die Beendigung der Kaufverhandlungen. (siehe Anlage 5)
Vor diesem Hintergrund stellt die Verwaltung die Standortalternative im Bereich B-Plan Nr. 391 „In der Diere“ zur Entscheidung. Der Standort der Feuerwehr soll auf den Flächen entlang Bundesstraße entstehen.