Betreff
Entwurf " Vertrag über den Betrieb einer Kindertagesstätte"
Vorlage
24/238
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch die KITA-Vereinbarung, die mit Wirkung zum 01.01.2023 zwischen dem Landkreis Aurich und allen kreisangehörigen Kommunen geschlossen wurde, wird auch ein Vertrag zur Wahrnehmung der Betreuung von Kindern im Alter zwischen 1-6 Jahren, der freiwilligen Hort-Angebote sowie deren finanzieller Abrechnung mit den freien Trägern erforderlich.

 

Hierzu wurden seit Anfang des Jahres durch Vertreter des Landkreises, der Kommunen und einer Sprechergruppe der freien Träger die Inhalte des Vertrages diskutiert, erörtert und schriftlich festgehalten.

 

Wünsche der freien Träger zur Berücksichtigung von u.a. den Berechnungsmodalitäten im Bereich der Küchen- und Reinigungskräfte sowie Regelungen zum Vertretungspersonal und diverse andere Dinge wurden diskutiert und in das Vertragswerk mit aufgenommen.

Die Sprechergruppe der freien Träger hatte das Vertragswerk zusätzlich juristisch prüfen lassen.

 

Über die jeweiligen Sachstände wurde die Runde der Hauptverwaltungsbeamten regelmäßig unterrichtet.

 

Die Sprechergruppe der freien Träger hat ebenfalls zu Besprechungsterminen geladen, um die Ergebnisse im großen Kreis zu erörtern.

Die Sprechergruppe hat dem nun vorliegenden Vertragswerk als finalen Entwurf zugestimmt.

 

Der Vertrag muss nunmehr noch individuell mit den Trägerdaten und ggfls. Sonderregelungen ergänzt werden, um dann an die freien Träger zwecks Unterschrift übermittelt zu werden.

Mit den Trägern, die noch Klärungsbedarf haben, werden derzeit Einzelgespräche geführt.

 

In Absprache mit dem Landkreis Aurich erfolgt die Abrechnung (BKZ) bis einschließlich des Rechnungsjahres 2023 nach den jeweiligen alten Vereinbarungen der jeweiligen Kommune.

 

 

Nach dem dritten Abrechnungsjahr wird eine inhaltliche Evaluation des Vertrages und dessen Umsetzung durch die Sprechergruppen der kreisangehörigen Kommunen und der Träger vereinbart und ist in §12 Abs. 5 des Entwurfes schriftlich fixiert.