Nach kurzer
Aussprache stimmt der Ortsrat über die Vorlage ab.
Empfehlungsbeschluss:
- Die Abwägung der
Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 310 „Östlich
Wallstraße“, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen
sind,
- Die Auslegung des Entwurfes
des Bebauungsplanes Nr. 310 „Östlich Wallstraße“ mit örtlichen
Bauvorschriften über die Gestaltung einschließlich der Begründung und dem
Umweltbericht
werden beschlossen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.