Frau Krantz erläutert den Ausschussmitgliedern kurz die wesentlichen Punkte der Vorlage 18/052. Es geht um die Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung und den Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 310 „Östlich Wallstraße“.  

 

Herr Siebolds kritisiert die verkehrliche Erschließung. Aus seiner Sicht besteht u. a. die Gefahr, dass der Verkehr in der Wallstraße deutlich zunehmen werde und das die neue Straße im Quartier auch von Personen befahren werde, die dort kein Anliegen haben. Außerdem kritisiert er, dass in dem Quartier keine Sozialwohnungen geschaffen werden.

 

Beschluss:

 

1.    Die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 310 „Östlich Wallstraße“, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind,

2.    Die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 310 „Östlich Wallstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht 

werden beschlossen.

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.