Sachverhalt:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 385 einschließlich der Anpassung des Flächennutzungsplanes wurde am 09.12.2019 vom Verwaltungsausschuss beschlossen (siehe Vorlagen-Nr. 19/196). Die Aufstellung erfolgt auf der Grundlage des § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Die erforderliche Flächennutzungsplananpassung erfolgt im Wege der Berichtigung.
Ziel der Planaufstellung ist es, neue Wohnbauflächen insbesondere für die Eigenentwicklung im Ortsteil Tannenhausen zu schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 3,8 ha. Der Erschließungsträger plant ca. 34 Bauplätze mit Flächengrößen zwischen ca. 600m² bis ca. 800m².
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 23.12.2019 bis einschließlich 24.01.2020 im Rathaus öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig fand die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Es sind Stellungnahmen und Hinweise eingegangen, die in der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes berücksichtigt wurden.
Die Festsetzungen bezüglich Art und Maß der baulichen
Nutzung, sowie die Festsetzungen von örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung sind in Anlehnung an die bereits bestehenden, benachbarten
Bebauungspläne im Ortsteil Tannenhausen getroffen worden. Die Festsetzungen zu
Einfriedungen und Vorgärten wurden entsprechend der Regelungserfordernis zum
Schutz des typischen Ortsbildes und zur Förderung der heimischen Gehölze in den
Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
Für die zur Erschließung und Bebauung nötigen zwei Wallheckenentfernungen
erfolgen Ersatzmaßnahmen in Sandhorst, 3.Leegmoorweg und in Dietrichsfeld, Zum
Hohehan.
Die Bearbeitung des Bebauungsplanes einschließlich der 27.Anpassung des Flächennutzungsplanes hat nunmehr den Entwurfsstand erlangt, so dass – entsprechend der Anlagen – der Auslegungsbeschluss gefasst werden kann.