- Abwägungsbeschluss
- Feststellungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 24.06.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Der Vorentwurf inklusive Anlagen der 69. Flächennutzungsplanänderung hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 06.01.2020 bis 24.01.2020 im Rathaus der Stadt Aurich öffentlich ausgelegen. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in schriftlicher und elektronischer Form am Planverfahren beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise wurden ausgewertet und bei der Erarbeitung der Entwurfsunterlagen berücksichtigt.
Der Entwurf inklusive Anlagen der 69. Flächennutzungsplanänderung hat im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020 im Rathaus der Stadt Aurich öffentlich zu Jedermanns Einsicht ausgelegen. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB in schriftlicher und elektronischer Form am Planverfahren beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise wurden ausgewertet und bei der Erarbeitung der Entwurfsunterlagen berücksichtigt.
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
sind überwiegend fachbezogene Stellungnahmen zu den jeweiligen Fachgebieten
abgegeben worden. Inhaltlich betreffen
die Stellungnahmen im Wesentlichen Belange des Umwelt- und Naturschutzes. Details
sind den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zur 69. Flächennutzungsplanänderung
zu entnehmen.
Die eingegangen Stellungnahmen führten zur geringfügigen textlichen Ergänzungen in der Begründung und im Umweltbericht, sodass eine erneute öffentliche Auslegung nicht notwendig ist.
Die Planung der 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Aurich wird mit dem Abwägungsbeschluss beendet. Die Planunterlagen haben somit Feststellungsreife erlangt.