Betreff
Sanierung Historische Altstadt; hier: Flächenveräußerung südlich Osterstraße
Vorlage
20/205/1
Aktenzeichen
21.45.25
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Die Beschlussvorlage (Vorlagen Nr. 20/205) wurde bereits am 03.12.2020 im Ortsrat für den Bereich der Kernstadt behandelt und geändert empfohlen.

 

Seitens der Verwaltung folgendes zur Klarstellung:

Grundsätzlich sollten die Kaufverträge erst nach inhaltlicher und gestalterischer Abstimmung zu den geplanten Bauvorhaben abgeschlossen werden. Ausgenommen hiervon ist nur die Grundstücksfläche 1 (Osterstraße 28-30,32,34,36); hier regelt sich die Nutzungs-, Bebauungsmöglichkeit, sowie die Gestaltung von Gebäuden nach den bestehenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 298 (Osterstraße).

 

Dahingegen soll die Veräußerung der Parkhausfläche erst vollzogen werden, wenn in den politischen Gremien das Nutzungskonzept und die Gestaltung des Parkhauses vorgestellt, inhaltlich abgestimmt und beschlossen wurde. Da die Fläche 3 (ebenerdiger Stellplatz) im Kontext zu dem Parkhaus errichtet wird, ist die Veräußerung dieser Fläche ebenfalls – bis zu einer einvernehmlichen Lösung- zurückzustellen.

 

Der Investor wird das genaue Nutzungskonzept, die geplante städtebauliche Gestaltung, sowie die technische und architektonische Qualität des Parkhauses also noch vor Abschluss des Kaufvertrages darlegen. Für das Parkhaus sind drei qualifizierte Fassadenvorschläge zur Abstimmung vorzulegen.

 

Mit der grundsätzlichen, verbindlichen Beschlussfassung über die Veräußerung der Grundstücksflächen (Parkhaus; ebenerdiger Stellplatz) kann der Investor in die konkreten Planungen einsteigen.