Sachverhalt:
Der Käufer erwirbt die aus dem
anliegenden Lageplan ersichtliche Gewerbefläche zur Errichtung einer
Gewerbehalle mit Büro- und Sozialbereich für folgende Zwecke:
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Aufbereitung
von div. Stoffen
(Sieben von Mutterboden und Aufbereitung von Grünschnitt,
Mutterboden und Baustoffen)
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Betontankstelle
(Herstellung von Beton-Blocksteinen und Frischbeton auf
Knopfdruck)
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Baustoffkontor
(Bereitstellung von Schüttgütern)
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Kabelkommissionierung
(Disposition von Kabellieferungen und Wareneinlagerung)
Im Kaufvertrag ist der Käufer darauf
hinzuweisen, dass eine Einzelhandelsnutzung gemäß dem geltenden Bebauungsplan
nicht zulässig ist.
Das Investitionsvorhaben wurde in der
Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 08. Februar 2021 von dem Geschäftsführer
des Käufers vorgestellt.