Sachverhalt:
Der Käufer erwirbt die aus dem
anliegenden Lageplan ersichtliche Gewerbefläche zur Errichtung einer Gewerbehalle
mit Büro- und Sozialbereich. (Beschlussvorlage Nr. 20/147).
Üblicherweise wird bei Verkäufen von
Gewerbeflächen im Stadtgebiet der Stadt Aurich vertraglich vereinbart, dass der
zu zahlende Kaufpreis abhängig davon ist, wie viele
sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze von dem Käufer an dem
Gewerbestandort innerhalb von 2 Jahren nach Betriebsansiedlung eingerichtet werden.
Abweichend von der üblichen
Vorgehensweise, soll in diesem Fall vertraglich vereinbart werden, dass alle
sozialversicherungspflichtigen Vollzeit-Arbeitnehmer, die der Käufer der
Gewerbefläche seit dem 01. Mai 2021 für den künftigen Gewerbebetrieb in Middels
eingestellt hat, den nachzuweisenden sozialversicherungspflichtigen
Vollzeitarbeitnehmern zugerechnet werden können.
Hintergrund dieser Vereinbarung ist,
dass es sich bei den bereits eingestellten Arbeitnehmern um Fachkräfte handelt,
die aufgrund des derzeit herrschenden Fachkräftemangels andernfalls nicht am
Gewerbestandort gehalten werden könnten.