Sachverhalt:
In der Beschlussvorlage 21/249 wird empfohlen, dass der Rat ab dem Schuljahr 2022/2023 die Fünfzügigkeit der städtischen Realschule festlegt, um ein weiteres Anwachsen der Realschule - welches aus Kapazitätsgründen nicht leistbar ist - zu vermeiden.
Da eine dauerhafte Fünfzügigkeit das derzeitige Raumangebot übersteigt, muss ein Ausbau der Realschule erfolgen.
Der erforderliche Ausbau enthält die folgenden Räume, deren Aufteilung der
Anlage 1 zu entnehmen ist:
2x PC-Raum
2x Kunstraum
2x Technikraum
1x Biologieraum
1x Naturwissenschaftsraum
inkl. Kunstlager, Serverraum, Gruppenraum, WC-Anlage Jungen, WC-Anlage Mädchen
Der Standort des geplanten Ausbaus ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Anlage 1: Entwurf Raumaufteilung Ausbau Realschule
Anlage 2: Standort Ausbau Realschule
Die Kosten für den Ausbau belaufen sich wie folgt:
Kostenschätzung nach
DIN 276
100 |
Grundstück |
0,00 |
200 |
Herrichten und Erschließen |
30.000,00 |
300 |
Bauwerk-Baukonstruktion |
2.539.800,00 |
400 |
Bauwerk-Technische Anlagen |
520.200,00 |
500 |
Außenanlagen |
50.000,00 |
600 |
Ausstattung und Kunstwerke |
0,00 |
700 |
Baunebenkosten |
618.000,00 |
|
Gesamtkosten |
3.758.000,00 |
Anlage 3: Kostenschätzung nach DIN 276 Ausbau Realschule
Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung über die Kreisschulbaukasse des Landkreises Aurich ab dem 01.01.2009 erhalten die Schulträger in den Sekundarbereichen Zuwendungen in Höhe von der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten im Sinne von § 117 Abs. 1 und 2 NSchG.
Als notwendige Schulbaukosten sind gem. § 3 Punkt a) der Satzung über die Kreisschulbaukasse des Landkreises Aurich ab dem 01.01.2009 u.a. Kosten für Erweiterungsbauten einer bestehenden Schulanlage aufgeführt.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis Aurich würden die Kosten des Ausbaus für die Fünfzügigkeit als notwendige Kosten im Sinne des § 117 Abs. 1 NSchG anerkannt. Das Darlehen wird zinslos gewährt und ist vollständig innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen.
Die Kosten für die Ausstattung der Fachunterrichtsräume im Jahr 2025 werden auf ca. 750.000,- Euro beziffert. Ein Darlehen in Höhe der Hälfte der Ausstattungskosten durch die Kreisschulbaukasse nach § 3 c der Satzung kann für alle neuen, zusätzlich geschaffenen Fachräume erfolgen. Nicht genehmigungsfähig sind Fachräume, die lediglich vom bestehenden Gebäude in den Ausbau umgesiedelt werden.
Mit einem Baustart ist im 1. Quartal 2023 zu rechnen, sofern der Ratsbeschluss im 1. Quartal 2022 gefasst wird.
Die Bauzeit für den Ausbau beträgt ca. 21 - 24 Monate. Die Fertigstellung soll
folglich zum Start des Schuljahres 2025/2026 erfolgen.