Betreff
Ausbau der Realschule Aurich für eine dauerhafte Fünfzügigkeit
Vorlage
21/250
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Beschlussvorlage 21/249 wird empfohlen, dass der Rat ab dem Schuljahr 2022/2023 die Fünfzügigkeit der städtischen Realschule festlegt, um ein weiteres Anwachsen der Realschule - welches aus Kapazitätsgründen nicht leistbar ist - zu vermeiden.

 

Da eine dauerhafte Fünfzügigkeit das derzeitige Raumangebot übersteigt, muss ein Ausbau der Realschule erfolgen.


Der erforderliche Ausbau enthält die folgenden Räume, deren Aufteilung der Anlage 1 zu entnehmen ist:

 

2x PC-Raum

2x Kunstraum

2x Technikraum

1x Biologieraum

1x Naturwissenschaftsraum

 

inkl. Kunstlager, Serverraum, Gruppenraum, WC-Anlage Jungen, WC-Anlage Mädchen

 

Der Standort des geplanten Ausbaus ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Anlage 1: Entwurf Raumaufteilung Ausbau Realschule

Anlage 2: Standort Ausbau Realschule


Die Kosten für den Ausbau belaufen sich wie folgt:

 

Kostenschätzung nach DIN 276

 

100

Grundstück

                                 0,00

200

Herrichten und Erschließen

                        30.000,00

300

Bauwerk-Baukonstruktion

                   2.539.800,00

400

Bauwerk-Technische Anlagen

                      520.200,00

500

Außenanlagen

                        50.000,00

600

Ausstattung und Kunstwerke

                                 0,00

700

Baunebenkosten

                      618.000,00

 

Gesamtkosten

                   3.758.000,00

 

Anlage 3: Kostenschätzung nach DIN 276 Ausbau Realschule

 

Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung über die Kreisschulbaukasse des Landkreises Aurich ab dem 01.01.2009 erhalten die Schulträger in den Sekundarbereichen Zuwendungen in Höhe von der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten im Sinne von § 117 Abs. 1 und 2 NSchG.

 

Als notwendige Schulbaukosten sind gem. § 3 Punkt a) der Satzung über die Kreisschulbaukasse des Landkreises Aurich ab dem 01.01.2009 u.a. Kosten für Erweiterungsbauten einer bestehenden Schulanlage aufgeführt.

 

Nach Rücksprache mit dem Landkreis Aurich würden die Kosten des Ausbaus für die Fünfzügigkeit als notwendige Kosten im Sinne des § 117 Abs. 1 NSchG anerkannt. Das Darlehen wird zinslos gewährt und ist vollständig innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen.

 

Die Kosten für die Ausstattung der Fachunterrichtsräume im Jahr 2025 werden auf ca. 750.000,- Euro beziffert. Ein Darlehen in Höhe der Hälfte der Ausstattungskosten durch die Kreisschulbaukasse nach § 3 c der Satzung kann für alle neuen, zusätzlich geschaffenen Fachräume erfolgen. Nicht genehmigungsfähig sind Fachräume, die lediglich vom bestehenden Gebäude in den Ausbau umgesiedelt werden.

 

Mit einem Baustart ist im 1. Quartal 2023 zu rechnen, sofern der Ratsbeschluss im 1. Quartal 2022 gefasst wird.

 
Die Bauzeit für den Ausbau beträgt ca. 21 - 24 Monate. Die Fertigstellung soll folglich zum Start des Schuljahres 2025/2026 erfolgen.