Sachverhalt:

Das Ziel der Planung ist im Wesentlichen eine Verschiebung der Lohne/ Fußgängerzone (Anbindung von der Osterstraße an das geplante Parkhaus) in östlicher Richtung in den Bereich des Grundstückes Osterstraße 38. Im Bereich der ursprünglichen Lohne/ Fußgängerzone zwischen den Gebäuden der Osterstraße 32 (Baudenkmal) und der Osterstraße 28/30 wird ein Kerngebiet festgesetzt.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat in seiner Sitzung am 08.11.2021 den Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 „Osterstraße“ gefasst.

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 „Osterstraße“ mit der Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB vom 29.11.2021 bis einschließlich 07.01.2022 im Rathaus der Stadt Aurich öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 24.11.2021 beteiligt.

Die Planunterlagen wurden ebenfalls auf der Homepage der Stadt Aurich im Internet und über das Landesportal gem. § 4a Abs. 4 BauGB veröffentlicht.

Es sind Stellungnahmen eingegangen, die entsprechend der Abwägung zu keiner Planänderung führen (siehe Anlage).

Es wurden lediglich Hinweise zu brandschutztechnischen Belangen, abfallrechtlichen- und bodenschutzrechtlichen Belangen und raumordnerischen Belangen entsprechend der Stellungnahme des Landkreises Aurich um wenige Punkte in den Planunterlagen bzw. der Begründung ergänzt.

Mit dem Beschluss der Abwägungsvorschläge, kann nunmehr der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen als Satzung beschlossen werden.