Sachverhalt:
Das grundlegende
Planungsziel der Bauleitplanung besteht darin, dass am Pferdemarkt ein
Fachmarktzentrum im Ergänzungsbereich zum zentralen Versorgungsbereich der
Altstadt geschaffen werden soll. Zusätzlich sollen in den Obergeschossen eine
Hotelnutzung, sowie das Wohnen planungsrechtlich ermöglicht werden.
Der
Verwaltungsausschuss hat am 05.02.2024 die Auslegung des Entwurfes der
62.Änderung des Flächennutzungsplanes und des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr.
350 „Am Pferdemarkt“ beschlossen (siehe Vorlagen-Nr. 24/003).
Der Entwurf der
Flächennutzungsplanänderung und der Entwurf des Bebauungsplanes haben vom
26.02.2024 bis einschließlich 05.04.2024 öffentlich ausgelegen; parallel dazu
fand die Behörden- und Trägerbeteiligung statt. Aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers
wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung wiederholt, so dass der Auslegungszeitraum
am 03.05.2024 endete.
Es sind
Stellungnahmen und Hinweise eingegangen, die entsprechend der beiliegenden
Abwägung jedoch zu keinen Planänderungen geführt haben.
Die Stellungnahme
des Landkreises Aurich erfordert eine Überarbeitung des
Oberflächenentwässerungskonzeptes. Das noch zu überarbeitende
Oberflächenentwässerungskonzept ist durch den Investor dem Landkreis Aurich zur
Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Die 62. Flächennutzungsplanänderung, die für das Bebauungsplanverfahren
die Grundlage bildet, erfolgt auch über den Landkreis Aurich und wird erst
erteilt werden, wenn zum B-Plan Nr. 350 das mit dem Landkreis abgestimmte
Oberflächenentwässerungskonzept vorliegt.
Nach der
Entwurfsauslegung wurden in den Planunterlagen kleinere, redaktionelle
Änderungen durchgeführt.
Eine Änderung
betrifft die Plangrundlage; die Schraffur und Grenzpunkte wurden angepasst.
Zudem wurden
einige DIN-Normen aus dem Umweltbericht noch in der Planzeichnung aufgeführt.
In der Begründung zur 62.FNP-Änderung wurde die Fortschreibung des
Landesraumordnungsprogrammes von 2022 ergänzt.