Sachverhalt:

 

Das grundlegende Planungsziel der Bauleitplanung besteht darin, dass am Pferdemarkt ein Fachmarktzentrum im Ergänzungsbereich zum zentralen Versorgungsbereich der Altstadt geschaffen werden soll. Zusätzlich sollen in den Obergeschossen eine Hotelnutzung, sowie das Wohnen planungsrechtlich ermöglicht werden.

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 05.02.2024 die Auslegung des Entwurfes der 62.Änderung des Flächennutzungsplanes und des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ beschlossen (siehe Vorlagen-Nr. 24/003).

 

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und der Entwurf des Bebauungsplanes haben vom 26.02.2024 bis einschließlich 05.04.2024 öffentlich ausgelegen; parallel dazu fand die Behörden- und Trägerbeteiligung statt. Aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung wiederholt, so dass der Auslegungszeitraum am 03.05.2024 endete.

 

Es sind Stellungnahmen und Hinweise eingegangen, die entsprechend der beiliegenden Abwägung jedoch zu keinen Planänderungen geführt haben.

 

Die Stellungnahme des Landkreises Aurich erfordert eine Überarbeitung des Oberflächenentwässerungskonzeptes. Das noch zu überarbeitende Oberflächenentwässerungskonzept ist durch den Investor dem Landkreis Aurich zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Die 62. Flächennutzungsplanänderung, die für das Bebauungsplanverfahren die Grundlage bildet, erfolgt auch über den Landkreis Aurich und wird erst erteilt werden, wenn zum B-Plan Nr. 350 das mit dem Landkreis abgestimmte Oberflächenentwässerungskonzept vorliegt.

 

Nach der Entwurfsauslegung wurden in den Planunterlagen kleinere, redaktionelle Änderungen durchgeführt.

 

Eine Änderung betrifft die Plangrundlage; die Schraffur und Grenzpunkte wurden angepasst.

 

Zudem wurden einige DIN-Normen aus dem Umweltbericht noch in der Planzeichnung aufgeführt. In der Begründung zur 62.FNP-Änderung wurde die Fortschreibung des Landesraumordnungsprogrammes von 2022 ergänzt.