- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Das grundlegende Planungsziel der Innenbereichssatzung besteht darin, die Innen- bzw. Eigenentwicklung des Ortskerns von Schirum zu stärken und somit dem Bedarf an Wohnbebauung insbesondere für bauwillige Einwohner/-innen gerecht zu werden. Für größere Bereiche des Ortskerns von Schirum existiert jedoch bislang keine verbindliche Bauleitplanung. Es soll daher für diesen unbeplanten Bereich eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (Innenbereichssatzung) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB aufgestellt werden.
Der Verwaltungsausschuss hat am 17.06.2024 den Auslegungsbeschluss für den Entwurf der Innenbereichssatzung Nr. 63 „Ortskern Schirum“ gefasst. Der Entwurf zur Innenbereichssatzung Nr. 63 hat daraufhin gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches vom 05.08.2024 bis zum 06.09.2024 öffentlich ausgelegen. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches durchgeführt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind
Stellungnahmen und Hinweise eingegangen, die entsprechend der beiliegenden
Abwägung zu keinen Planänderungen geführt haben. Es wurden überwiegend
hinweisliche Ergänzungen berücksichtigt.
Die Innenbereichssatzung Nr. 63 „Ortskern
Schirum“ kann daher in beiliegender Fassung als Satzung beschlossen werden.