Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 310 befindet sich seit Jahren in der Bearbeitung (siehe Vorlagen Nr. 09/180: Aufstellungsbeschluss).

Die Aufstellung erfolgte auf Grundlage der Rahmenplanung mit dem erklärten Sanierungsziel, Wohnbauflächen in dem östlichen Stadtquartier zwischen der Wallstraße und der Großen Mühlenwallstraße - unter Berücksichtigung der städtebaulichen Altstadtstrukturen - zu schaffen. Das Stadtquartier wird durch eine neu geplante, innenliegende öffentliche Straßenverkehrsfläche erschlossen, um die Erreichbarkeit der rückwärtigen Grundstücksflächen/ privaten Stellplätze zu ermöglichen.

 

Nachdem der Bebauungsplanentwurf bereits zweimal ausgelegen hat, erfolgte

vom 05.08.2024 bis einschließlich 06.09.2024 die dritte Entwurfsauslegung (siehe Vorlagen Nr. 24/120: Auslegungsbeschluss). Parallel zur Auslegung wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Planunterlagen wurden zusätzlich auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.

Während der Auslegungszeit wurden Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahmen führen entsprechend der Abwägungsergebnisse zu keiner Planänderung (siehe Anlage 1).

Die Entwurfsbearbeitung ist damit abgeschlossen, so dass jetzt der Satzungsbeschluss erfolgen kann.

 

Umlegung und Umsetzung

Der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen führt zu einer Neuordnung von Grundstücksflächen und –zuschnitten. Das parallel zur Bebauungsplanaufstellung eingeleitete und laufende Umlegungsverfahren - zur Klärung aller Grundstücksbelange - mit ggfs. zu zahlenden Geldausgleichen durch die Stadt bzw. durch die Eigentümer wird voraussichtlich noch Jahre in Anspruch nehmen.

Die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen, insbesondere die Freilegung und Erschließung, ist von den Eigentumsverhältnissen bzw. der Ergebnisse des laufenden Umlegungsverfahrens abhängig.

 

Für den südlichen Teilbereich soll das Umlegungsverfahren jetzt zeitnah abgeschlossen werden. Im ersten Bauabschnitt ist die Herstellung der südlichen Erschließungsstraße zwischen dem neuen Mehrparteienwohnhaus an der Wallstraße 20-24 (Flurstück 42/10) und dem Baugrundstück (Flurstück 42/12) an der Großen-Mühlenwallstraße, sowie der Bau des Fuß- und Radweges entlang der Großen-Mühlenwallstraße einschließlich des Grünstreifens mit Baumpflanzungen vorgesehen (unter Berücksichtigung der privaten Zu- und Abfahrten). 

Die Umsetzung aller Maßnahmen wird im Sanierungszeitraum bis 2030 nicht durchgeführt werden können. Unter anderem kann die nördliche Erschließung und die bauliche Entwicklung des Stadtquartiers erst abgeschlossen werden, wenn auf die städtische Stellplatzanlage in Gänze verzichtet werden kann.