Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 310 „Östlich Wallstraße“, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind,
  2. Die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 310 „Östlich Wallstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht 

werden beschlossen.

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.