Sachverhalt:
Die Vorentwürfe der Unterlagen der 50. Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne Nr. 333 und Nr. 367 haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 09.03.2020 bis einschließlich 27.03.2020 im Rathaus der Stadt Aurich öffentlich ausgelegen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch während der Corona-Pandemie der Zugang zu den Unterlagen möglich war. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in schriftlicher und elektronischer Form gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Planverfahren beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise wurden ausgewertet und bei der Bearbeitung der Entwurfsunterlagen berücksichtigt.
Durch die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von
zusätzlichem Wohnraum im westlichen Teil der Stadt Aurich geschaffen werden.
Das Plangebiet umfasst ein großes landwirtschaftlich genutztes Areal zwischen
den Ortslagen von Extum und Haxtum.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung der
Bebauungspläne Nr. 333 Östlich Im Timp und Nr. 367 Westlich Im Timp werden neue
Wohnbauflächen geschaffen werden. Bei einer Aufteilung auf verschiedene
Wohnformen wie Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser können im
Plangebiet ca. 275 Wohneinheiten entstehen. Hierdurch wird der Wohnbedarf im
zentralen Siedlungsbereich von Aurich, der in der Wohnbedarfsprognose bis zum
Jahre 2030 mit ca. 1.500 Wohneinheiten abgeschätzt wurde, mit 18 % abgedeckt.
Die Unterlagen zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne Nr. 333 und Nr. 367 haben damit die Auslegungsreife erlangt.