Betreff
50. Änderung des Flächennutzungsplans, Bebauungsplan Nr. 333 "Östlich Im Timp" und Bebauungsplan Nr. 367 "Westlich Im Timp" - Auslegungsbeschlüsse
Vorlage
20/163
Aktenzeichen
21.25.11.50 u. 21.26.333 u. 21.26.367
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Vorentwürfe der Unterlagen der 50. Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne Nr. 333 und Nr. 367 haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 09.03.2020 bis einschließlich 27.03.2020 im Rathaus der Stadt Aurich öffentlich ausgelegen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch während der Corona-Pandemie der Zugang zu den Unterlagen möglich war. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in schriftlicher und elektronischer Form gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Planverfahren beteiligt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise wurden ausgewertet und bei der Bearbeitung der Entwurfsunterlagen berücksichtigt.

 

Durch die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im westlichen Teil der Stadt Aurich geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst ein großes landwirtschaftlich genutztes Areal zwischen den Ortslagen von Extum und Haxtum.

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 333 Östlich Im Timp und Nr. 367 Westlich Im Timp werden neue Wohnbauflächen geschaffen werden. Bei einer Aufteilung auf verschiedene Wohnformen wie Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser können im Plangebiet ca. 275 Wohneinheiten entstehen. Hierdurch wird der Wohnbedarf im zentralen Siedlungsbereich von Aurich, der in der Wohnbedarfsprognose bis zum Jahre 2030 mit ca. 1.500 Wohneinheiten abgeschätzt wurde, mit 18 % abgedeckt.

 

Die Unterlagen zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne Nr. 333 und Nr. 367 haben damit die Auslegungsreife erlangt.