Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 24.06.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 380 gefasst.
Der Vorentwurf inklusive Anlagen des Bebauungsplans Nr. 380 hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 06.01.2020 bis 24.01.2020 im Rathaus der Stadt Aurich öffentlich ausgelegen. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in schriftlicher und elektronischer Form am Planverfahren beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise wurden ausgewertet und bei der Erarbeitung der Entwurfsunterlagen berücksichtigt.
Der Entwurf inklusive Anlagen des Bebauungsplans Nr. 380 hat im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020 im Rathaus der Stadt Aurich öffentlich zu Jedermanns Einsicht ausgelegen. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB in schriftlicher und elektronischer Form am Planverfahren beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise wurden ausgewertet und bei der Erarbeitung der Entwurfsunterlagen berücksichtigt.
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind überwiegend fachbezogene Stellungnahmen zu den jeweiligen Fachgebieten abgegeben worden. Inhaltlich betreffen die Stellungnahmen im Wesentlichen Belange des Umwelt- und Naturschutzes. Details sind den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zum Bebauungsplan Nr. 380 zu entnehmen.
Die eingegangenen Stellungnahmen führten zur geringfügigen textlichen Ergänzungen in der Begründung und im Umweltbericht, sodass eine erneute öffentliche Auslegung nicht notwendig ist.
Die Planung des Bebauungsplans Nr. 380 der Stadt Aurich wird mit dem Abwägungsbeschluss beendet. Die Planunterlagen haben somit Satzungsreife erlangt.