1. Erörterung und Beschluss zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
2. Zustimmung zum Entwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie Auslegungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Aurich hat am 15.07.2021 parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“ die Durchführung der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aurich beschlossen.
Die Stadt Aurich hat die Absicht, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers auf dem ehemaligen Gelände der ehemaligen Gelände der Blücher-Kaserne zu schaffen. Die Fläche soll in das Stadtgefüge integriert werden. Ziel ist die Schaffung eines nutzungsgemischten Wohnquartiers auf Basis des städtebaulichen Rahmenplanes.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolge in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 07.06.2022 bis 30.06.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge sind in der Tabelle (Anlage Nr. 4) dargestellt.
Die Planzeichnung, in der Begründung sowie der Umweltbericht wurden entsprechend angepasst und geändert.
Nach Zustimmung der Gremien zum Entwurf der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung, Umweltbericht und Gutachten soll die Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.