Sachverhalt:
In der Vergangenheit wurde eine Reihe von Bauleitplanverfahren eingeleitet, die aus verschiedenen Gründen nicht weitergeführt wurden. Soweit die Begründung für die Aufstellung der Bebauungspläne entfallen ist bzw. durch Änderung gesetzlicher Vorgaben nicht mehr zu Ende geführt werden können, sollten die Aufstellungsbeschlüsse aufgehoben werden.
Die Aufstellung (Drs.-Nr.: 00/267) des Bebauungsplans Nr. 72/3 „Heidweg/Eckfehler Weg“ wurde am 12.02.2001 durch den VA beschlossen. Ebenfalls wurde eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Jahr 2001 durchgeführt. Ziel der Planung war eine Erweiterung eines ortsansässigen Lebensmittelmarktes. Die Planänderung wurde nicht weiterverfolgt, sodass der Bebauungsplan aufzuheben ist.
Durch die Aufstellung (Drs.-Nr.: 94/101(/1) des Bebauungsplans Nr. 191 „nördlich Schafdrift“ am 20.07.1994 sollte eine direkte Anbindung an die Kreisstraße erfolgen. Ebenfalls wurde eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Jahr 1996 durchgeführt. Das Bauleitplanverfahren wurde nicht mehr weitergeführt, somit ist es aufzuheben.
Durch den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 279 „Molkerei Egels“ und der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen Aufstellungsbeschlüsse aus dem Jahr 2007 vor (Beschlussvorlage 06/189). Des Weiteren wurde ein erneuter Aufstellungsbeschluss (Vorlagen-Nr.: 15/103) durch den VA am 03.08.2015 beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 279 umfasst das gesamte Betriebsgelände der Firma Rücker inkl. Erweiterungsflächen zzgl. dem Anwesen Wallinghausener Straße Nr. 121.
Die Überplanung der gesamten Flächen wurde erforderlich, da wesentliche Änderungen der Werksplanung und insbesondere deren Auswirkungen auf die festzusetzenden Schallleistungspegel (Lärmschutz) festzusetzen waren.
Die ursprünglichen Planungen aus dem Jahr 2007 wurden mehrfach öffentlich ausgelegt, es führte letztendlich nicht zum Satzungsbeschluss und somit auch nicht zur Rechtsverbindlichkeit. Aus diesem Grund ist das Bebauungsplanverfahren aufzuheben.
Durch den Beschluss für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 293 „Reitanlage Wallinghausen“ und der 27. Änderung des
Flächennutzungsplanes am 03.03.2008 durch den Verwaltungsausschuss soll im
Rahmen der Entwicklung des Industriegebietes Aurich-Nord seitens der Stadt unter
anderem die Um- und Aussiedlung von Gewerbebetrieben mit vorhandenem
Bahnanschluss aber fehlendem Bahnanschlussbedarf gefördert werden. In diesem
Zusammenhang ist auch die Umsiedlung der Reitanlage des Reitvereins Birkenhof,
Dieselstraße 40 / 40a geplant.
Letztlich hat sich der Eigentümer der umzusiedelnden Reitanlage für einen Standort an der Wallinghausener Straße im Ortsteil Wallinghausen entschieden.
Der Rat der Stadt Aurich hat am 08.05.2008 den Abwägungs-, Feststellungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 293 „Reitanlage Wallinghausen“ und der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Landkreis Aurich hat die Genehmigung der 27. Änderung des Flächennutzungsplans versagt. Dieses Bauleitplanverfahren ist nicht weitergeführt worden und somit aufzuheben.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 354 Egelser Straße/Schoolpad“ wurde am 23.02.2015 durch den Verwaltungsausschuss beschlossen. Der Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 354 -Egelser Str. /Schoolpad-, ist die im rückwärtigen Bereich des bebauten Grundstücks Egelser Straße Nr. 130 geplante Wohnbebauung. Dieses wurde nicht realisiert und somit ist das Bauleitplanverfahren entbehrlich und aufzuheben.