Sachverhalt:
Ziel der Planung
Durch die Bauleitplanung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines ortsansässigen Betriebes mit dem Schwerpunkt Kommunaltechnik in der Ortslage von Middels Westerloog geschaffen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.03.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Im Anschluss wurde die Öffentlichkeit im Rahmen eines Erörterungstermins am 19.03.2019 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. In vorgenanntem Termin wurde der Vorentwurf dargelegt und erörtert. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zu gleichem Sachverhalt im Zeitraum vom 02.07.2018 bis 27.07.2018 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Entwurfsbearbeitung ausgewertet, abgewogen und berücksichtigt.
Beteiligung der
Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB)
In der Zeit vom 24.04.2019
bis einschließlich 31.05.2019 fand die öffentliche Auslegung der
Entwurfsunterlagen statt. Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 363
„Westerlooger Straße“ haben in dieser Zeit öffentlich zu Jedermanns Einsicht im
Rathaus der Stadt Aurich ausgelegen. Zeitgleich wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden abgewogen.
Diese führten nicht zu wesentlichen Planänderungen. Mit Informations-Vorlage
Nr. 19/108/1 wurde eine aktualisierte Abwägung zur Kenntnis gegeben. Diese gilt
es nun noch formal abzuwägen. Aus der aktualisierten Abwägung haben sich
ebenfalls keine Planänderungen ergeben. Der Feststellungsbeschluss der 61.
Flächennutzungsplanänderung, die im Parallelverfahren aufgestellt wurde, ist
bereits gefasst.
Die Planung des
Bebauungsplans Nr. 363 „Westerlooger Straße“ wird mit dem Abwägungsbeschluss
beendet. Der Satzungsbeschluss kann damit gefasst werden.