Betreff
55. Änderung des Flächennutzungsplans "Sandabbauflächen" im Stadtgebiet - Standortkonzept- und Aufstellungsbeschluss, Aufhebung 10. Änderung Flächennutzungsplan Sandabbaufläche Spekendorf, Aufhebung 33. Änderung Flächennutzungsplan Nördlich der Bahnlinie Tannenhausen
Vorlage
21/097
Aktenzeichen
21.25.11.55
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Auricher Stadtgebiet wird an zahlreichen Stellen der Abbau von Sanden und Kiessanden betrieben. Dem gegenüber stehen die Nutzungsansprüche für Siedlungsflächen, Gewerbeentwicklung und Landwirtschaft sowie die Trinkwasserversorgung. Aufgrund seiner natürlichen Lage auf der ostfriesischen Sandgeest ist die Stadt Aurich ein bedeutender Standort von Sandlagerstätten. Auch das Umland wird mit diesen wichtigen Baustoffen versorgt. Deshalb ist eine städtebauliche Steuerung des Sandabbaues sinnvoll für eine mittel- bis langfristige Absicherung der Ziele der Stadtentwicklung.

 

Eine erste Planung für die Sandabbauflächen erfolgte 1996 mit der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes von 1977 in den Ortsteilen Dietrichsfeld und Langefeld (Vorlage 96/074, siehe Anlage 3). Durch eine Begrenzung des Sandabbaus wurden die dörflichen Siedlungsbereiche der beiden Ortsteile vor zu großem Sandflug und Verkehrslärm geschützt. Eine Ausschlusswirkung für andere Flächen im Stadtgebiet war damit nicht verbunden.

 

Diese auf Dietrichsfeld und Langefeld beschränkte Darstellung von Sandabbauflächen wurde mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes in 2002 auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt. Ziel war neben dem Schutz der Siedlungsbereiche und der Entwicklungsflächen bzgl. Staubflug und LKW-Verkehr auch die Vermeidung des Abbaus in Vorrangflächen für Grundwasser und Naturschutz. Es erfolgte eine am Sandbedarf orientierte Flächenbereitstellung in substanziellem Umfang. Damit wird die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen verringert. Eingeschlossen ist die Ausschlusswirkung für Sandabbauvorhaben auf allen nicht dargestellten Flächen.

 

Die dargestellten Sandabbauflächen und die Ausschlussflächen ergeben sich aus der Anlage 2. Es sind im Stadtgebiet an 12 Stellen Sandabbauflächen dargestellt. Sie befinden sich in den Ortsteilen Tannenhausen (zwei Flächen), Dietrichsfeld (zwei Flächen), Langefeld (eine Fläche), Middels (eine Fläche), Wiesens (eine Fläche), Brockzetel (vier Flächen) und Pfalzdorf (eine Fläche). Die dargestellte Fläche einschließlich der notwendigen Abstandsflächen und der bereits ausgebeuteten Flächen beträgt zusammen ca. 395 ha. Die bereits genehmigten Sand-Nassabbauflächen haben daran einen Anteil von ca. 260 ha. Damit stehen für die zwölf bestehenden Sandabbau-Betriebsstätten noch ca. 135 ha für Sandabbau-Erweiterungen zur Verfügung.

 

Im Jahr 2005 wurde die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Sandabbauflächen in Spekendorf beschlossen (Vorlage 05/089, siehe Anlage 4). Damit sollte eine ergänzende Sandabbaufläche für einen Sandabbaubetrieb aus Wiesens dargestellt werden, der sein laufendes Abbauvorhaben ausgeschöpft hat. Durch eine landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse für Brockzetel und Spekendorf wurde festgestellt, dass ein hohes Konfliktpotenzial zwischen Bodenabbau und Landwirtschaft besteht. Das Verfahren konnte 2009 aufgrund seiner örtlichen Begrenzung nicht weitergeführt werden. Daher kann das Verfahren nunmehr aufgehoben werden.

 

Im Jahr 2009 wurde die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes Sandabbau und Industriegebiet nördlich Bahnlinie in Tannenhausen beschlossen (Vorlage 08/272, siehe Anlage 5). Damit sollen die Voraussetzungen für eine Erweiterung des Industriegebietes Aurich Nord nördlich der Bahnlinie geschaffen werden. Zur Berücksichtigung der Belange der Rohstoffversorgung wurde eine angemessene Erweiterung um Sandabbau-Vorrangflächen nördlich des Forstweges vorgesehen. Damit wird die Einkürzung des Sandabbaues durch die geplanten Gewerbeflächen ausgeglichen.

 

Ab 2011 wurde ein Standortkonzept für die Planungen zu den beiden Änderungen des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Dabei sind nach Einschätzung des Landkreises Aurich für eine Änderung des Flächennutzungsplanes zunächst die landwirtschaftliche Betroffenheit für alle im Stadtgebiet gelegenen Sand- und Kiessand-Lagerstätten zu untersuchen. Auch die weiteren Aspekte Grundwasserschutz und Artenschutz sind diesbezüglich für das ganze Stadtgebiet zu untersuchen und zu bewerten. Des weiteren wird eine aktualisierte Berechnung zur Sandbedarfsdeckung nötig. In 2014 erfolgte auch eine Einbeziehung der vorhandenen Sandabbaubetriebe im Stadtgebiet. Die möglichen ergänzenden Flächen für eine zukünftige Sandabbaudarstellung umfassen 29 Teilbereiche mit ca. 1.320 ha. Sie liegen in den sechs o.g. Ortsteilen, in denen auch bisher schon Sandabbau betrieben wird. Hinzu kommt eine weitere kleine Fläche in Plaggenburg.

 

Im Jahr 2018 wurde die Aufstellung der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes Indu-Nord nördlich der Bahnlinie in Tannenhausen beschlossen (siehe Vorlage 17/133). Geplant ist in Abwandlung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes eine an der Flächenverfügbarkeit orientierte Gewerbeflächenausweisung mit Konzentration auf die Flächen direkt nördlich der Bahntrasse Aurich-Dietrichsfeld. Die Fortführung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes mit weitergehenden Gewerbeflächendarstellungen und einer ortsnahen Darstellung von alternativen Sandabbauflächen war somit nicht mehr zielführend. Die Darstellung zusätzlicher Sandabbauflächen nördlich des Forstweges im Bereich einer Vorrangfläche für den Sandabbau nach dem regionalen Raumordnungsprogramm soll in eine Änderung für das gesamte Stadtgebiet integriert werden. Das Verfahren zur 33. Änderung kann somit aufgehoben werden.

 

Das Standortkonzept Sandabbau wurde 2019 an den neuen planerischen Rahmen angepasst. Es wurden auch die Ziele des 2019 beschlossenen neuen regionalen Raumordnungsprogrammes für die Flächennutzungsplanänderung mit dem Landkreis abgestimmt. Insgesamt wurden 29 Potentialflächen mit 1.320 ha Umfang für einen möglichen Sandabbau überprüft. Es erfolgte 2020 auch eine Prüfung der zwölf bereits dargestellten Sandabbauflächen anhand der aktuellen Ausschluss- bzw. Tabu-Kriterien. Die Aspekte Flächenzuschnitt, Erschließung, Biotopwertigkeit, Trinkwasserschutz, Siedlungsnutzungen, militärische Flugsicherheit sowie der weiteren raumordnerischen Vorbehalts- und Vorranggebiete Biotopverbund, Erholung, Landwirtschaft und Sand wurden in eine Einzelfallbetrachtung einbezogen. Das Standortkonzept ist als Anlage 1 beigefügt. Neben den bereits dargestellten Abbauflächen mit ca. 395 ha Umfang zeigen sich nach der Einzelfallprüfung acht Potentialflächen in den sechs Ortsteilen als grundsätzlich geeignet für eine Darstellung als Sandabbauflächen. Sie umfassen weitere ca. 369 ha.

 

Im Rahmen der Aufstellung der 55. Flächennutzungsplan-Änderung ist somit für 3,9 % des Stadtgebietes aufbauend auf dem Standortkonzept eine vertiefende Bewertung durchzuführen. Im weiteren Verfahren ist eine Auswahl aus den ermittelten Potential- bzw. Positivflächen erforderlich. Eine Flächendarstellung soll anhand vertiefender fachlicher Kriterien erfolgen, und zwar:

- aufgrund der Qualität und Quantität der Sandlagerstätten nach der Rohstoffsicherungskarte des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (siehe Anlage 6),

- aufgrund einer angepassten Anwendung der Kriterien der Einzelfallbewertung,

- aufgrund der Berücksichtigung bestehenden Abbaugenehmigungen und

- aufgrund der Deckung des noch zu ermittelnden Sandbedarfs erfolgen.

Im Aufstellungsverfahren ist planungsrechtlich auch eine Umweltprüfung für die darzustellenden Sandabbauflächen mit einem Umweltbericht durchzuführen. Dazu wurde 2012 bereits eine Biotoptypenkartierung durchgeführt. Sie soll nunmehr fortgeschrieben werden. Wegen bestehender Erweiterungsabsichten bei einigen Sandabbaubetrieben wird eine möglichst zügige Abwicklung des Planverfahrens angestrebt.