Sachverhalt:
Im Auricher Stadtgebiet
wird an zahlreichen Stellen der Abbau von Sanden und Kiessanden betrieben. Dem
gegenüber stehen die Nutzungsansprüche für Siedlungsflächen, Gewerbeentwicklung
und Landwirtschaft sowie die Trinkwasserversorgung. Aufgrund seiner natürlichen
Lage auf der ostfriesischen Sandgeest ist die Stadt Aurich ein bedeutender
Standort von Sandlagerstätten. Auch das Umland wird mit diesen wichtigen
Baustoffen versorgt. Deshalb ist eine städtebauliche Steuerung des Sandabbaues sinnvoll
für eine mittel- bis langfristige Absicherung der Ziele der Stadtentwicklung.
Eine erste Planung für die
Sandabbauflächen erfolgte 1996 mit der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes
von 1977 in den Ortsteilen Dietrichsfeld und Langefeld (Vorlage 96/074, siehe
Anlage 3). Durch eine Begrenzung des Sandabbaus wurden die dörflichen
Siedlungsbereiche der beiden Ortsteile vor zu großem Sandflug und Verkehrslärm
geschützt. Eine Ausschlusswirkung für andere Flächen im Stadtgebiet war damit
nicht verbunden.
Diese auf Dietrichsfeld
und Langefeld beschränkte Darstellung von Sandabbauflächen wurde mit der Neuaufstellung
des Flächennutzungsplanes in 2002 auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt. Ziel
war neben dem Schutz der Siedlungsbereiche und der Entwicklungsflächen bzgl. Staubflug
und LKW-Verkehr auch die Vermeidung des Abbaus in Vorrangflächen für
Grundwasser und Naturschutz. Es erfolgte eine am Sandbedarf orientierte
Flächenbereitstellung in substanziellem Umfang. Damit wird die Inanspruchnahme
landwirtschaftlicher Flächen verringert. Eingeschlossen ist die
Ausschlusswirkung für Sandabbauvorhaben auf allen nicht dargestellten Flächen.
Die dargestellten
Sandabbauflächen und die Ausschlussflächen ergeben sich aus der Anlage 2. Es
sind im Stadtgebiet an 12 Stellen Sandabbauflächen dargestellt. Sie befinden
sich in den Ortsteilen Tannenhausen (zwei Flächen), Dietrichsfeld (zwei Flächen), Langefeld (eine Fläche), Middels (eine Fläche), Wiesens (eine
Fläche), Brockzetel (vier Flächen) und
Pfalzdorf (eine Fläche). Die dargestellte Fläche einschließlich der notwendigen
Abstandsflächen und der bereits ausgebeuteten Flächen beträgt zusammen ca. 395
ha. Die bereits genehmigten Sand-Nassabbauflächen haben daran einen Anteil von
ca. 260 ha. Damit stehen für die zwölf bestehenden Sandabbau-Betriebsstätten noch
ca. 135 ha für Sandabbau-Erweiterungen zur Verfügung.
Im Jahr 2005 wurde die Aufstellung
der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Sandabbauflächen in Spekendorf beschlossen
(Vorlage 05/089, siehe Anlage 4). Damit sollte eine ergänzende Sandabbaufläche für
einen Sandabbaubetrieb aus Wiesens dargestellt werden, der sein laufendes
Abbauvorhaben ausgeschöpft hat. Durch eine landwirtschaftliche
Betroffenheitsanalyse für Brockzetel und Spekendorf wurde festgestellt, dass
ein hohes Konfliktpotenzial zwischen Bodenabbau und Landwirtschaft besteht. Das
Verfahren konnte 2009 aufgrund seiner örtlichen Begrenzung nicht weitergeführt
werden. Daher kann das Verfahren nunmehr aufgehoben werden.
Im Jahr 2009 wurde die Aufstellung
der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes Sandabbau und Industriegebiet
nördlich Bahnlinie in Tannenhausen beschlossen (Vorlage 08/272, siehe Anlage 5).
Damit sollen die Voraussetzungen für eine Erweiterung des Industriegebietes
Aurich Nord nördlich der Bahnlinie geschaffen werden. Zur Berücksichtigung der
Belange der Rohstoffversorgung wurde eine angemessene Erweiterung um
Sandabbau-Vorrangflächen nördlich des Forstweges vorgesehen. Damit wird die
Einkürzung des Sandabbaues durch die geplanten Gewerbeflächen ausgeglichen.
Ab 2011 wurde ein
Standortkonzept für die Planungen zu den beiden Änderungen des
Flächennutzungsplanes erarbeitet. Dabei sind nach Einschätzung des Landkreises
Aurich für eine Änderung des Flächennutzungsplanes zunächst die landwirtschaftliche
Betroffenheit für alle im Stadtgebiet gelegenen Sand- und Kiessand-Lagerstätten
zu untersuchen. Auch die weiteren Aspekte Grundwasserschutz und Artenschutz sind
diesbezüglich für das ganze Stadtgebiet zu untersuchen und zu bewerten. Des
weiteren wird eine aktualisierte Berechnung zur Sandbedarfsdeckung nötig. In 2014
erfolgte auch eine Einbeziehung der vorhandenen Sandabbaubetriebe im
Stadtgebiet. Die möglichen ergänzenden Flächen für eine zukünftige
Sandabbaudarstellung umfassen 29 Teilbereiche mit ca. 1.320 ha. Sie liegen in
den sechs o.g. Ortsteilen, in denen auch bisher schon Sandabbau betrieben wird.
Hinzu kommt eine weitere kleine Fläche in Plaggenburg.
Im Jahr 2018 wurde die
Aufstellung der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes Indu-Nord nördlich der Bahnlinie
in Tannenhausen beschlossen (siehe Vorlage 17/133). Geplant ist in Abwandlung
der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes eine an der Flächenverfügbarkeit
orientierte Gewerbeflächenausweisung mit Konzentration auf die Flächen direkt nördlich
der Bahntrasse Aurich-Dietrichsfeld. Die Fortführung der 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit weitergehenden Gewerbeflächendarstellungen und einer
ortsnahen Darstellung von alternativen Sandabbauflächen war somit nicht mehr
zielführend. Die Darstellung zusätzlicher Sandabbauflächen nördlich des
Forstweges im Bereich einer Vorrangfläche für den Sandabbau nach dem regionalen
Raumordnungsprogramm soll in eine
Änderung für das gesamte Stadtgebiet integriert werden. Das Verfahren zur 33.
Änderung kann somit aufgehoben werden.
Das Standortkonzept Sandabbau
wurde 2019 an den neuen planerischen Rahmen angepasst. Es wurden auch die Ziele
des 2019 beschlossenen neuen regionalen Raumordnungsprogrammes für die Flächennutzungsplanänderung
mit dem Landkreis abgestimmt. Insgesamt wurden 29 Potentialflächen mit 1.320 ha
Umfang für einen möglichen Sandabbau überprüft. Es erfolgte 2020 auch eine
Prüfung der zwölf bereits dargestellten Sandabbauflächen anhand der aktuellen
Ausschluss- bzw. Tabu-Kriterien. Die Aspekte Flächenzuschnitt, Erschließung,
Biotopwertigkeit, Trinkwasserschutz, Siedlungsnutzungen, militärische
Flugsicherheit sowie der weiteren raumordnerischen Vorbehalts- und
Vorranggebiete Biotopverbund, Erholung, Landwirtschaft und Sand wurden in eine
Einzelfallbetrachtung einbezogen. Das Standortkonzept ist als Anlage 1
beigefügt. Neben den bereits dargestellten Abbauflächen mit ca. 395 ha Umfang zeigen
sich nach der Einzelfallprüfung acht Potentialflächen in den sechs Ortsteilen
als grundsätzlich geeignet für eine Darstellung als Sandabbauflächen. Sie
umfassen weitere ca. 369 ha.
Im Rahmen der
Aufstellung der 55. Flächennutzungsplan-Änderung ist somit für 3,9 % des
Stadtgebietes aufbauend auf dem Standortkonzept eine vertiefende Bewertung durchzuführen.
Im weiteren Verfahren ist eine Auswahl aus den ermittelten Potential- bzw. Positivflächen
erforderlich. Eine Flächendarstellung soll anhand vertiefender fachlicher
Kriterien erfolgen, und zwar:
- aufgrund der Qualität
und Quantität der Sandlagerstätten nach der Rohstoffsicherungskarte des
Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (siehe Anlage 6),
- aufgrund einer
angepassten Anwendung der Kriterien der Einzelfallbewertung,
- aufgrund der
Berücksichtigung bestehenden Abbaugenehmigungen und
- aufgrund der Deckung
des noch zu ermittelnden Sandbedarfs erfolgen.
Im Aufstellungsverfahren
ist planungsrechtlich auch eine Umweltprüfung für die darzustellenden Sandabbauflächen
mit einem Umweltbericht durchzuführen. Dazu wurde 2012 bereits eine
Biotoptypenkartierung durchgeführt. Sie soll nunmehr fortgeschrieben werden. Wegen
bestehender Erweiterungsabsichten bei einigen Sandabbaubetrieben wird eine
möglichst zügige Abwicklung des Planverfahrens angestrebt.